|
Vereinsordnung & Satzung
Die Vereinsordnung der Eberswalder Schützengilde 1588 e.V. trat 1998 in Kraft und ist neben der Satzung der Gilde eines der wichtigsten Papiere, dass ein geordnetes Vereinsleben im Sinne des deutschen Schützenwesens gewährleistet.
In Punkt eins ist der Ablauf der jährlichen Mitgliederversammlung mit Festlegung der Tagesordnung und Antragstellung geregelt.
In Punkt zwei wird die Kleiderordnung festgelegt, die aus dem revidierten Statut der Eberswalder Schützengilde zu Neustadt-Eberswalde von 1872 in leicht abgewandter Form hervorging.
Die Beitragsordnung, das Mahnverfahren bei Nichtzahlung sowie das Ableisten von Aufbaustunden sind weitere Punkte der Ordnung. Welche offiziellen Veranstaltungen der Verein durchführt und wie diese auszurichten sind, ist im Absatz „Festordnung“ niedergelegt.
Die Ehrenordnung als siebenter Ordnungspunkt beinhaltet u. a. die Ehrenmitgliedschaft sowie dieVergabe der Ehrennadel durch den Vorstand. Als achter und letzter Punkt wird die Schießordnung angeführt, in der die jährlichen Vereinswettkämpfe festgelegt sind.
Die Vereinsordnung verweist in einigen Punkten auf die Satzung der Eberswalder Schützengilde 1588 e. V. Daher ist die Vollständigkeit der Rechte und Pflichten des Vereins und seiner Mitglieder nur durch beide Schriftstücke gegeben.
|
| |